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Online-Nachricht - Mittwoch, 07.09.2016

Einkommensteuer | Voraussichtlich dauernde Wertminderung bei der Teilwertabschreibung (BMF)

Das BMF hat zur voraussichtlich dauernden Wertminderung sowie zum Wertaufholungsgebot in Bezug auf § 6 Absatz 1 Nummer 1 und 2 EStG Stellung genommen ( :002).

Hintergrund: Gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 1 Satz 2 und Nummer 2 Satz 2 EStG kann der niedrigere Teilwert nur angesetzt werden, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt. Gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 1 Satz 4 und Nummer 2 Satz 3 EStG gilt ein striktes Wertaufholungsgebot.

In diesem Zusammenhang geht das BMF in seinem 13-seitigen Schreiben auf die folgenden Punkte näher ein:

  • Ermittlung des Teilwerts

  • Voraussichtlich dauernde Wertminderung

    • Begriff

    • Abnutzbares Anlagevermögen

    • Nicht abnutzbares Anlagevermögen (Grundstücke/Forderungen)

    • Umlaufvermögen

    • Börsennotierte, börsengehandelte und aktienindexbasierte Wertpapiere des Anlage- und Umlaufvermögens

    • Festverzinsliche Wertpapiere, die eine Forderung in Höhe des Nominalwerts der Forderung verbriefen

    • Anteile an Investmentfonds, die als Finanzanlage im Anlagevermögen gehalten werden

  • Wertaufholungsgebot

    • Grundsätze

    • Nachweispflicht

    • Steuerrechtliche Sonderregelungen (z. B. § 3c Absatz 2 i. V. m. § 3 Nummer 40 EStG)

  • Verbindlichkeiten

    • Grundsätze

    • Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs

  • Zeitliche Anwendung

    • Grundsätze

    • Bewertung festverzinslicher Wertpapiere im Umlaufvermögen

    • Anteile an Investmentfonds, die als Finanzanlage im Anlagevermögen gehalten werden

    • Anwendung der Bagatellgrenze bei börsennotierten, börsengehandelten und aktienindexbasierten Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens

    • Andere Wirtschaftsgüter

Hinweis

Das Schreiben ersetzt das (BStBl I S. 1162). Es ist auf Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online

Fundstelle(n):
FAAAF-81434