Vermögenswirksame Leistungen | Vordruckmuster Anlage VL 2016 (BMF)
Das BMF hat das Vordruckmuster für die Bescheinigung der 2016
angelegten vermögenswirksamen Leistungen (Anlage VL 2016) bekannt gemacht ().
Darüber hinaus führt das BMF in Bezug auf das Ende der Sperrfrist Folgendes aus:
Bei der Anlage vermögenswirksamer Leistungen in
einen Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögenbeteiligungen (§ 4 des 5. VermBG),
einen Wertpapier-Kaufvertrag (§ 5 des 5. VermBG),
einen Beteiligungs-Vertrag (§ 6 des 5. VermBG) oder
eine Beteiligungs-Kaufvertrag (§ 7 des 5. VermBG)
beginnen die Sperrfristen jeweils am 1. Januar eines Kalenderjahres und enden somit am 31. Dezember eines Kalenderjahres (§ 4 Absatz 2 Satz 2, § 5 Absatz 2 Nummer 2, § 6 Absatz 3 Nummer 2 und § 7 Absatz 3 des 5. VermBG).
Bei Bausparverträgen gelten hinsichtlich des Endes der Sperrfrist andere Regelungen (§ 2 Absatz 1 Nummer 4 i. V. m. § 14 Absatz 4 des 5. VermBG i. V. m. § 2 Absatz 3 Satz 1 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes - WoPG 1996). Hier enden die Sperrfristen regelmäßig unterjährig, weil es bei Anlagen nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 des 5. VermBG auf den Vertragsabschluss ankommt.
Das Schreiben sowie das Vordruckmuster sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
AAAAF-81401