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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 7 SO 1119/10

Gesetze: SGB XII § 53 Abs. 1 S. 1; SGB XII § 54 Abs. 1 S. 1; SGB XII § 17 Abs. 1 S. 1; SGB IX § 55; EinglHV § 8; EinglHV § 9 Abs. 2 Nr. 11

Leitsatz

Leitsatz:

1. Mit Blick auf den bei der Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs anzulegenden individuellen, personenzentrierten Maßstab ist eine Mindesthäufigkeit der Fahrzeugnutzung nicht schematisch festlegbar. Abzustellen ist vielmehr auf den Einzelfall unter Würdigung der individuellen Lebensverhältnisse des behinderten Menschen sowie der Art und Schwere der Behinderung.

2. Zum Ermessensspielraum des Sozialhilfeträgers hinsichtlich von Art und Ausmaß der Leistungserbringung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AAAAF-81346

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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 14.04.2016 - L 7 SO 1119/10

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