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Umsatzsteuerliche Behandlung von Metageschäften
Eine Kurzdarstellung
Der Begriff der Meta-Verbindung taucht nur an einer Stelle im UStAE auf und zwar in Abschn. 2.1. Abs. 5 Satz 4 UStAE als eine besondere Erscheinungsform der Innengesellschaft. Der folgende Beitrag ist als eine Kurzdarstellung zu dieser umsatzsteuerlichen Materie zu verstehen, wobei nur am Rande auf die ertragsteuerliche Seite eingegangen wird.
A. Zivilrechtliche Definition des Metageschäfts
Unter einem Metageschäft versteht man im Zivilrecht eine Verbindung, die zwei oder mehrere Personen (Metisten) in der Absicht, einen untereinander zu teilenden Gewinn zu erzielen, auf gewisse Zeit zur Ausführung einer unbestimmten Anzahl von Umsatzgeschäften eingehen, die auf gemeinsame Rechnung, nach außen aber von jedem der Teilnehmer in eigenem Namen geschlossen werden (, BB 2011 S. 1025; , DStRE 2001 S. 969). Dabei handelt es sich sodann um eine Innengesellschaft (vgl. , DB 2002 S. 2483). Auf diese finden zivilrechtlich betrachtet die Vorschriften der Gesellschaft bürgerlichen Rechts Anwendung (§§ 705 ff. BGB; , DStRE 2001 S. 969).
Da nicht jeder Metist nur...BStBl 1961 III S. 527