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Online-Nachricht - Freitag, 09.09.2016

Schenkungsteuer bei Übertragung von Bankkonten unter Ehegatten

Die Übertragung eines Einzelkontos durch einen Ehegatten auf den anderen Ehegatten ist schenkungsteuerpflichtig, wenn die Übertragung unentgeltlich erfolgt. Machen die Ehegatten geltend, dass dem begünstigten Ehegatten das Kontoguthaben ohnehin zur Hälfte gehört habe, tragen sie dafür die Beweislast.

Hintergrund: Unentgeltliche Zuwendungen unter Ehegatten sind grundsätzlich schenkungsteuerpflichtig. Es gibt also keine generelle Steuerbefreiung für Zuwendungen unter Ehegatten, sondern nur einen höheren Freibetrag von 500.000 €.

Streitfall: Der Ehemann der Klägerin war alleiniger Inhaber eines Kontos bei einer Schweizer Bank. Er übertrug das Guthaben seines Kontos auf ein Konto seiner Ehefrau, der Klägerin, bei derselben Bank. Das Finanzamt ging in Höhe des übertragenen ...