1) Aufwendungen für ein schwarzes Sakko und schwarze Hosen sind keine Aufwendungen für typische Berufskleidung eines Orchestermusikers
i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG.
2) Eine andere Beurteilung ergibt sich auch weder daraus, dass der Orchestermusiker verpflichtet ist, die Kleidung zu tragen
und sie auch ausschließlich im Rahmen der Berufstätigkeit trägt, noch, dass der Arbeitgeber monatlich ein Kleidungsentgelt
zahlt.
3) Die Aufteilung der Aufwendungen scheidet ebenfalls aus.
Fundstelle(n): DStZ 2016 S. 685 Nr. 18 NWB-Eilnachricht Nr. 37/2016 S. 2770 HAAAF-81134
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