Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen bei Zahlung der Miete durch Widerruf einer Schenkung und Aufrechnung
Leitsatz
1. Der steuerlichen Anerkennung eines zwischen dem Sohn als Vermieter und seiner Mutter als Mieterin geschlossenen Mietverhältnisses
steht es nicht entgegen, dass die Mietzahlung geleistet wird, indem die Mutter eine ihrem Sohn vor Beginn des Mietverhältnisses
zugewandte Schenkung jeweils jährlich in Höhe der angefallenen Miete nebst Nebenkosten widerruft und ihren Rückforderungsanspruch
gegen die Mietforderung des Sohnes aufrechnet.
2. Für den Vergleich zwischen der ortsüblichen und der tatsächlichen Miete ist von der vereinbarten, nicht von der tatsächlich
gezahlten Miete auszugehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 6 Nr. 50 DStRE 2017 S. 22 Nr. 1 EFG 2016 S. 1609 Nr. 19 ErbStB 2016 S. 333 Nr. 11 NWB-EV 2016 S. 331 Nr. 10 OAAAF-81123
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Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 01.10.2015 - 7 K 7216/13
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