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Umsatzsteuer | Änderungen der Steuerschuldnerschaft
Das BMF hat sich in einem aktuellen Schreiben mit der Änderungen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) durch das Steueränderungsgesetz 2015 beschäftigt ( NWB ZAAAF-80104).
Durch das Steueränderungsgesetz 2015 wurde mit Wirkung vom der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers von Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 5 Satz 2 UStG) klarstellend überarbeitet. Außerdem wurden die bestehenden Verwaltungsanweisungen zur Ausnahme von Leistungsbezügen des nichtunternehmerischen Bereichs von der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gesetzlich geregelt und auf weitere Bereiche ausgedehnt. Das BMF hat nun dementsprechend den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert und Anwendungsregelungen erlassen.