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Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung der Insolvenz
(1) Eine Steuerforderung ist insolvenzrechtlich in dem Zeitpunkt begründet, zu dem der Besteuerungstatbestand vollständig verwirklicht ist (Anschluss an NWB LAAAE-41252, BStBl 2013 II S. 759 = Kurzinfo StuB 2013 S. 590 NWB UAAAE-41800). (2) Wann eine Einkommensteuerforderung begründet ist, kann auch von der Art der Gewinnermittlung abhängen. Nach dem Realisationsprinzip ist im Falle der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich die diesbezügliche Einkommensteuerforderung bereits begründet, wenn die Forderung realisiert ist. Im Fall der Einnahmen-Überschussrechnung ist dies nach dem Zuflussprinzip erst mit tatsächlicher Vereinnahmung der Fall. (3) Masseverbindlichkeiten sind auch die Einkommensteuerschulden, die sich aus „echten“ Überschüssen eine...