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StuB 17/2016 S. 675

Verbundene Gesellschaft: Zahlung durch geduldete Überziehung

Wenn eine von mehreren verbundenen Gesellschaften, denen die Bank eine gemeinschaftliche Kreditlinie eingeräumt hatte, eine Zahlung durch eine geduldete Überziehung ihres S. 676Kontos erbringt, benachteiligt dies gem. NWB AAAAF-69446 ihre Gläubiger, auch wenn mit der Zahlung die Verbindlichkeit einer verbundenen Gesellschaft getilgt wird.

Praxishinweise

Der Insolvenzanfechtung unterliegen nur Rechtshandlungen, welche die Insolvenzgläubiger objektiv benachteiligen (§ 129 Abs. 1 InsO). Eine Gläubigerbenachteiligung liegt vor, wenn die Rechtshandlung entweder die Schuldenmasse vermehrt oder die Aktivmasse verkürzt und dadurch den Zugriff auf das Vermögen des Schuldners vereitelt, erschwert oder verzögert hat, mithin wenn sich die Befriedigungsmögli...

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