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StuB Nr. 17 vom Seite 662

Investitionsabzugsbetrag: Nachträgliche Geltendmachung nach einer Außenprüfung möglich

StB Michael Seifert, Troisdorf

I. Vorbemerkungen

Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG ermöglichen die Vorverlagerung von Abschreibungsvolumen in ein Wirtschaftsjahr vor Anschaffung oder Herstellung eines begünstigten Wirtschaftsguts. Stpfl. können für künftige Investitionen auf abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens steuerrechtlich einen Investitionsabzugsbetrag von bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten vorab geltend machen (vgl. § 7g EStG).

Voraussetzung hierfür ist u. a., dass das Investitionsgut

  • bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres

  • in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs

  • ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich

genutzt wird.

Zudem müssen u. a. gesetzlich definierte Betriebsgrößengrenzen eingehalten sein.

II.

Die Finanzverwaltung vertritt gegenwärtig die Auffassung, im Anschluss an eine Außenprüfung könne zur Kompensation der von dieser ermittelten Gewinnerhöhung kein Investitionsabzugsbetrag gebildet werden ( NWB WAAAE-49468, BStBl 2013 I S. 1493, Rz. 26 = Kurzinfo StuB 2013 S...

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