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Einkommensteuer – Rücklage für Ersatzbeschaffung bei der Veräußerung eines GmbH-Anteils (FG)
Eine Rücklage für Ersatzbeschaffung für den Gewinn aus der Veräußerung eines GmbH-Anteils, die aufgrund eines drohenden EU-Vertragsverletzungsverfahrens erfolgt, darf nicht gebildet werden.
Sachverhalt: Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG in privater Trägerschaft. Sie hielt 49 % der Anteile an einer GmbH, auf die nach einem Konsortialvertrag die Durchführung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung eines Kreises übertragen wurde. Diese Aufgabe hatte bisher eine Tochtergesellschaft des Kreises erfüllt, die die übrigen 51 % der Anteile an der GmbH hielt. Die EU-Kommission vertrat die Auffassung, dass die Vergabe der Müllentsorgungsleistungen ohne europaweite Ausschreibung gegen europäisches Recht verstoßen habe. Zur Vermeidung einer Klage gegen die BRD entschied man ...