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Einkommensteuer – Rückkauf von Anteilen als privates Veräußerungsgeschäft (FG)
Der Rückkauf von Anteilen an einer GmbH & Co. KG kann ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft statt einer Rückabwicklung sein, insbesondere dann, wenn die Übertragung erst für einen zukünftigen Zeitpunkt vereinbart wurde.
Hintergrund: Wesentliches Merkmal einer Rückabwicklung ist, dass die Rechtsfolgen eines früheren Rechtsgeschäfts rückgängig gemacht werden. Typischerweise erfolgt die Rückgängigmachung dabei mit Wirkung ex tunc oder zumindest ex nunc. Demgegenüber liegt im Falle des Rückkaufs des Wirtschaftsguts durch den ursprünglichen Veräußerer oder an seine Stelle tretenden Dritten keine Rückabwicklung, sondern ein neues Veräußerungsgeschäft vor.
Sachverhalt: Der Kläger beteiligte sich 1999 mittelbar an einer Verwaltungs-GmbH & Co. KG, deren Gesellsc...