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Erbschaftsteuer – Erwerbe nach dem (Gleich lautende Erlasse)
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben zur Anwendung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes auf Erwerbe, für die die Steuer nach dem entsteht, Stellung genommen.
Hintergrund: Das (BStBl 2015 II S. 50) – entschieden, dass § 13a ErbStG und § 13b ErbStG, jeweils i. V. mit § 19 Abs. 1 ErbStG, mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sind. Es hat den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum eine Neuregelung zu treffen.
Hierzu führen die obersten Finanzbehörden der Länder weiter aus:
Bis zu einer Neuregelung bleibt das bisherige Recht in vollem Umfang weiter anwendbar.
Das gilt auch für Erwerbe, für die die Steuer nach dem entsteht.
Die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom (BStBl 2015 I S. 788) sind zu beachten.
Quelle: Gleich lautende Erla...BStBl 2016 I S. 646