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NWB-EV Nr. 9 vom Seite 308

Festsetzung der Erbschaftsteuer für den Vorerbfall nach dem Tod des Vorerben

Tarek-Dominic Stumpe

Der NWB DAAAF-77195 zu der (Rechts-)Frage Stellung genommen, ob der Rechtsnachfolger des Vorerben die durch den Vorerbfall ausgelöste Steuerschuld nach § 20 Abs. 1 ErbStG auch dann schuldet, wenn der Vorerbe vor Erlass des Erbschaftsteuerbescheids betreffend den Vorerbfall gestorben ist und der Nacherbe nicht Gesamtrechtsnachfolger des Vorerben ist.

Kernaussagen
  • Die Erbschaftsteuer für den Vorerbfall ist nach dem Tod des Vorerben regelmäßig gegen den Nacherben und nur ausnahmsweise gegen den Erben des Vorerben festzusetzen.

  • Es gibt weder einen zivilrechtlichen noch einen erbschaftsteuerrechtlichen Grund, die Erbschaftsteuerschuld insoweit anders als sonstige Nachlassverbindlichkeiten zu behandeln und anzunehmen, dass die Steuerschuld allein auf den Erben des Vorerben übergehe und der Nacherbe dafür nicht hafte.

I. Hintergrund und Problemstellung

1. Vor- und Nacherbe

Der Vorerbe gilt nach § 6 Abs. 1 ErbStG steuerrechtlich als Erbe. Er erwirbt den Nachlass gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 i. V. mit § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 1 ErbStG von Todes wegen und schuldet daher nach § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG die Erbschaftsteuer für diesen Erwerb. Das Erbschaftsteuerrecht knüpft damit an die z...

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