Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erbschaftsteuerreform: Ermittlung des begünstigten Vermögens
Der Weg durch das Labyrinth
Der aktuelle Gesetzesentwurf zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes wurde – bekanntermaßen – am nicht vom Bundesrat angenommen. Dementsprechend ist nunmehr im Vermittlungsausschuss über Änderungen der Reform zu verhandeln (BR-Drucks. 344/1/16). Der nächste Sitzungstermin ist der . In der Ausgabe 8/2016 S. 267 haben wir Ihnen insbesondere die wesentlichen Regelungen des Gesetzesentwurfes zu den Steuerbefreiungen dargestellt und erläutert. Bemessungsgrundlage für die angedachten Steuerbefreiungen ist das sogenannte begünstigte Vermögen. Mindestens so komplex wie die vorgesehenen Begünstigungsnormen ist die vor deren Anwendung erforderliche Ermittlung des begünstigten Vermögens. Nachfolgend wird § 13b ErbStG-E analysiert. Die Systematik der Regelungen mit sämtlichen Ausnahmen und Rückausnahmen wird anhand eines abschließenden Schaubildes verdeutlicht.
Die Ermittlung des begünstigten Vermögens laut Gesetzesentwurf wird wesentlich aufwändiger als bisher.
Dient Vermögen ausschließlich und dauerhaft der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen und ist dem Zugriff aller übrigen nicht aus den Alte...