Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Wegfall der Parteifähigkeit des Beschwerdeführers während des Verfahrens
Leitsatz
Zum Wegfall der Parteifähigkeit des Beschwerdeführers während des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens.
Gesetze: § 544 ZPO
Instanzenzug: OLG Frankfurt Az: 2 U 128/13vorgehend LG Frankfurt Az: 2-23 O 274/12
Gründe
1Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, weil die Beklagte, der das Berufungsurteil am zugestellt wurde, am nach § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöscht worden ist (vgl. - NJW 2015, 2424 Rn. 19; Schulte-Bunert/Weinreich/Nedden-Boeger FamFG 5. Aufl. § 394 Rn. 64 mwN). Dass bei der Beklagten noch ein Vermögenswert vorhanden wäre (vgl. dazu - MDR 2012, 1176 Rn. 27 f.), behaupten die Parteien selbst nicht.
2Der Wegfall der Parteifähigkeit des Beschwerdeführers während des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens führt - im Gegensatz zum Wegfall der Parteifähigkeit während des Berufungsverfahrens (vgl. insoweit - NJW 1982, 238) - zur Unzulässigkeit (allein) der Nichtzulassungsbeschwerde, weil die Hauptsache dem Revisionsgericht erst anfällt, wenn es der Beschwerde stattgibt und die Revision zulässt (vgl. MünchKommZPO/Krüger 4. Aufl. § 544 Rn. 2; BeckOK ZPO/Kessal-Wulf [Stand: ] § 544 Rn. 24; Zöller/Heßler ZPO 31. Aufl. § 544 Rn. 5).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:270716BXIIZR11.14.0
Fundstelle(n):
XAAAF-80884