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Voraussetzungen des grenzüberschreitenden Formwechsels in eine deutsche GmbH
Gesellschaftsrechtliche Mobilität in der EU
[i]infoCenter „Umwandlungsrecht“ NWB QAAAB-04896 Das Umwandlungsrecht ist längst eine europarechtliche Materie. Ein noch nicht harmonisierter Bereich ist der internationale Formwechsel, also die Sitzverlegung einer Gesellschaft über die Grenze und der Übergang in eine andere Rechtsform in einem anderen Mitgliedstaat. Da spezielle europarechtliche Regelungen hierzu fehlen, hat der EuGH in seiner Rechtsprechung die Voraussetzungen für grenzüberschreitende Formwechsel entwickelt. In seiner Grundlagenentscheidung [i]Thömmes, NWB 37/2012 S. 3018„VALE“ ( NWB VAAAE-16289) hat er entschieden, dass die Niederlassungsfreiheit in der EU (Art. 49, 54 AEUV) nationalen Regelungen entgegensteht, die zwar für inländische Gesellschaften die Möglichkeit einer Umwandlung vorsehen, Gesellschaften nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaats aber generell von dieser Umwandlungsart ausschließen. Inzwischen gibt es Entscheidungen deutscher Obergerichte, [i]Sieja, NWB 23/2013 S. 1820in denen diese EuGH-Rechtsprechung in Abweichung von der bisherigen Rechtsanwendung umgesetzt wird. Eine Stellungnahme des BGH liegt bislang nicht vor. Anlässlich eines aktuellen NWB XAAAF-75431 zum Fo...