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BBK Nr. 17 vom

Verfahren der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung in der Sozialversicherung – euBP

Günther Krüger

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Durchführung der euBP

[i]Datensicherheit durch eXTra-Standard Ist eine Betriebsprüfung angeordnet, können die erforderlichen Daten online an die Datenstelle der Rentenversicherungsträger in Würzburg übermittelt werden. Die Unternehmen erhalten nach der Datenübermittlung eine elektronische Bestätigung. Die Datensicherheit bei der Übermittlung wird durch ein einheitliches XML-basiertes Transportverfahren sichergestellt, den eXTra-Standard. Dieses Verfahren wird bereits innerhalb der Sozialversicherung eingesetzt, z. B. bei den Sofortmeldungen.

Die übertragenen Daten des Arbeitgebers werden von den Rentenversicherungsprüfern mit einem speziellen EDV-Programm analysiert und auf Plausibilität, Richtigkeit und Vollständigkeit der gezahlten Sozialversicherungsbeiträge und der zu erstattenden Meldungen geprüft. Die Prüfer können allerdings auch zusätzliche Belege von den Unternehmen anfordern. Die übertragenen Daten werden automatisch gelöscht, nachdem der Prüfungsbescheid rechtskräftig geworden ist. Der Arbeitgeber wird darüber elektronisch informiert. Als Vorteile der euBP sind zu nennen:

  • Vereinfachung der Vorbereitung auf die Betriebsprüfung,

  • f...

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