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BBK Nr. 17 vom Seite 841

Verfahren der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung in der Sozialversicherung – euBP

Neue Funktionen ab 2016

Günther Krüger

[i] Beyer, Sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung, infoCenter NWB FAAAF-71296 Bei einer Betriebsprüfung bietet die Deutsche Rentenversicherung optional das Verfahren der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) an. Dabei haben die Unternehmen die Möglichkeit, die für die Prüfung erforderlichen Daten direkt aus dem unternehmensspezifischen Entgeltabrechnungs- und Buchhaltungssystem elektronisch an den prüfenden Rentenversicherungsträger zu übermitteln. Das Verfahren wurde ab dem um neue Funktionen ergänzt.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Rechtsgrundlagen

[i]Prüfung der Beitragszahlungen Gemäß § 28p Abs. 1 SGB IV prüfen die Träger der Rentenversicherung bei den Arbeitgebern, ob diese ihre Meldepflichten und sonstigen Obliegenheiten im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag ordnungsgemäß erfüllen. Sie prüfen mindestens alle vier Jahre insbesondere die Richtigkeit der Beitragszahlungen und der zu erstattenden Meldungen (§ 28a SGB IV).

[i]Einführung der euBP 2012 Ergänzend wurde zum die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) eingeführt. Grundlage der euBP ist das „Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“.

Hinweis:

Um die Interessen aller Beteiligten an dem Verfahren zu berücksichtigen, wurden die Bundesvereini...

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