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BFH 28.04.2016 I R 33/14, BBK 17/2016 S. 828

Steuerrecht | Einbringung bei negativem Geschäftswert

Ein negativer Geschäftswert eines verlustbringenden Teilbetriebs kann dazu führen, dass die Einbringung dieses Teilbetriebs in eine Kapitalgesellschaft nur zum Buchwert möglich ist und nicht zu einem höheren Zwischen- oder Teilwert.

[i]Negativer Geschäftswert wirkt sich bei jedem Wirtschaftsgut ausNach dem BFH wirkt sich der negative Geschäftswert mindernd auf den Teilwert eines jeden einzelnen Wirtschaftsguts aus, das eingebracht wird. Der Teilwert kann dadurch auf den Buchwert fallen.

Beispiel

A will einen verlustträchtigen Teilbetrieb mit 10 Wirtschaftsgütern in die X-GmbH einbringen. Jedes Wirtschaftsgut hat einen Buchwert von 100 und an sich einen Teilwert von 150. Allerdings beträgt der negative Geschäftswert wegen der Verluste des Teilbetriebs 500.

[i]Abschreibung richtet sich nach EinbringungswertNach § 20 UmwStG könnte A zwar die Wirtschaftsgüter mit dem Teilwert ansetzen, insge...

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