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Steuerrecht | Irrtümliche Auszahlung von Gehalt an GmbH-Alleingesellschafter
Die versehentliche Auszahlung eines überhöhten Gehalts an den Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH führt beim Alleingesellschafter zu Arbeitslohn und nicht zum Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA).
[i]Versehentliche ÜberzahlungIm Urteilsfall hatte eine GmbH eine Tantieme und ein Urlaubsgeld falsch berechnet und dem Kläger als Alleingesellschafter und Geschäftsführer in den Jahren 2008 bis 2010 ca. 16.000 € zu viel überwiesen. Als das FA die Überzahlung im Jahr 2011 bemerkte, zahlte der Kläger diesen Betrag an die GmbH zurück.
[i]Überzahlung beruht auf Arbeitsverhältnis Nach dem BFH muss der Kläger in den Jahren 2008 bis 2010 einen zusätzlichen Arbeitslohn von 16.000 € versteuern: Denn die Überzahlung war durch das Arbeitsverhältnis veranlasst und nicht durch das Gesellschaftsverhältnis. Nur wenn die GmbH dem Kl...