Anspruch eines kommunalen Energieversorgungsunternehmens auf Energiesteuerentlastung für die Netzverluste eines Fernwärmenetzes
Leitsatz
Ein Energieversorgungsunternehmen, das Wasser durch Verbrennen von Erdgas in einer zentralen Heizkesselanlage erhitzt, das
heiße Wasser in ein von ihm betriebenes, als Kreislauf ausgestaltetes Fernwärmenetz einleitet und zur Aufrechterhaltung einer
gleichmäßigen Temperatur in dem Fernwärmenetz insgesamt mehr thermische Energie in das Netz einspeisen muss als die Kunden
insgesamt, gemessen über Wärmemengenzähler, tatsächlich abnehmen (sog. Netzverlust), hat auch für den Teil des Erdgases, der
zum Ausgleich der Netzverluste im Fernwärmenetz verwendet wird, nach § 54 Abs. 1 Satz 1 EnergieStG einen Anspruch auf Entlastung
von der Energiesteuer. Der Auffassung, wonach der physikalisch notwendige Ausgleich des Netzverlustes mangels Zweckbestimmung
kein „Nutzen” i. S. d. § 54 Abs. 1 Satz 2 EnergieStG der Wärme im Rahmen des Produktionsprozesses darstelle und allein durch
die Belieferung der Kunden mit Wärme veranlasst sei, sodass insoweit eine Energiesteuerentlastung ausgeschlossen sei, wird
nicht gefolgt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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