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Thüringer FG Urteil v. - 2 K 394/14

Gesetze: EnergieStG § 54 Abs. 1 S. 1, EnergieStG § 54 Abs. 1 S. 2

Anspruch eines kommunalen Energieversorgungsunternehmens auf Energiesteuerentlastung für die Netzverluste eines Fernwärmenetzes

Leitsatz

Ein Energieversorgungsunternehmen, das Wasser durch Verbrennen von Erdgas in einer zentralen Heizkesselanlage erhitzt, das heiße Wasser in ein von ihm betriebenes, als Kreislauf ausgestaltetes Fernwärmenetz einleitet und zur Aufrechterhaltung einer gleichmäßigen Temperatur in dem Fernwärmenetz insgesamt mehr thermische Energie in das Netz einspeisen muss als die Kunden insgesamt, gemessen über Wärmemengenzähler, tatsächlich abnehmen (sog. Netzverlust), hat auch für den Teil des Erdgases, der zum Ausgleich der Netzverluste im Fernwärmenetz verwendet wird, nach § 54 Abs. 1 Satz 1 EnergieStG einen Anspruch auf Entlastung von der Energiesteuer. Der Auffassung, wonach der physikalisch notwendige Ausgleich des Netzverlustes mangels Zweckbestimmung kein „Nutzen” i. S. d. § 54 Abs. 1 Satz 2 EnergieStG der Wärme im Rahmen des Produktionsprozesses darstelle und allein durch die Belieferung der Kunden mit Wärme veranlasst sei, sodass insoweit eine Energiesteuerentlastung ausgeschlossen sei, wird nicht gefolgt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 10 Nr. 2
ZAAAF-80720

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Thüringer FG, Urteil v. 15.12.2015 - 2 K 394/14

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