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Sittenwidriges Anwaltshonorar bei Abfassung steuerlicher Selbstanzeige
[i]LG Stuttgart, Urteil vom 18. 4. 2016 - 27 O 382/15, nrkr.Die im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs vereinbarte und von den gesetzlichen Gebühren abweichende schriftliche anwaltliche Vergütungsabrede kann wucherähnlich und damit insgesamt sittenwidrig (§ 138 BGB) sein, wenn zwischen den Leistungen der Parteien ein auffälliges Missverhältnis besteht und die anwaltliche Vertragsseite die Unterlegenheit, also mithin die Unerfahrenheit oder das mangelnde Urteilsvermögen des Mandanten bewusst zu ihrem Vorteil ausnutzt. Hierfür ist allerdings nicht (allein) auf den Vergleich zu den gesetzlichen Gebühren abzustellen. Vielmehr kann, da sich die gesetzlichen Gebühren nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit richten, deshalb auch bei Streitsachen mit niedrigen oder mittleren Streitwerten ein Honorar, das die gesetzlichen Gebühren um ein Mehrfaches übersteigt, im konkreten Einzelfall (noch) in angemessenem Verhältnis zu Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Bedeutung für den Auftraggeber stehen (vgl. NWB GAAAF-79887). [i]Zur Abrechnung der Selbstanzeige Berners, NWB 27/2014 S. 2035Entscheidend ist, ob die Vergütung den mit der anwaltlichen Tätigkeit verbundenen A...