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NWB-EV Nr. 9 vom Seite 320

Generationenübergreifende Finanz- und Vermögensplanung

Steuerrecht als Mehrwertegenerator im Estate Planning, dargestellt anhand eines Praxisbeispiels

Klaus Michalowski

Wissen, wo man steht und wo man hin möchte – auch bei der Mandantenbetreuung ist diese Standortbestimmung wichtig. Denn nur so kann der Berater dem Mandanten zielgerichtete Vorschläge unterbreiten. Der Begriff des „Financial Planning“ bezeichnet dabei eine Dienstleistung, die über die allgemeine Finanz- oder Vermögensberatung hinaus geht. Financial Planning ist vielmehr eine Lebensplanung. Estate Planning ist Financial Planning zu Ende gedacht und beschreibt die Beratung für den Vermögensübergang zwischen den Generationen. So wird häufig nicht nur der Mandant, sondern die gesamte Familie mit in die Überlegungen einbezogen. Denn vielfach geht es dem Mandanten nicht nur darum, die eigenen Steuerbelastungen möglichst niedrig zu halten; vielmehr rückt – insbesondere bei vermögenden Familien – ein gut strukturierter, steuerlich optimierter Generationenwechsel in den Fokus.

Kernaussagen
  • Es kommen zunehmend Immobilien im steuerlichen Privatvermögen aus den 60er Jahren „auf den Markt“, bei denen die Abschreibungszeiträume ablaufen oder bereits abgelaufen sind.

  • Insbesondere in diesen Fällen konkurrieren die steuerlichen Gestaltungsansätze der unentgeltl...

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