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IWB Nr. 16 vom Seite 613

Sonderzone Kanaren: Steuerförderungen erweitert und bis 2026 verlängert

Steuerliche Rahmenbedingungen und Neuerungen für die Kanarischen Inseln

Anton Rudolf Götzenberger

Die kanarische Sonderzone zählt mit einem Körperschaftsteuersatz von nur 4 % zu den attraktivsten Niedrigsteuergebieten in der Europäischen Union. Die Sonderzone wurde in 2000 errichtet. In 2014 wurde eine Verlängerung der Steuerförderung bis 2026 beschlossen. Außerdem wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Steuerförderung gelockert und wesentlich erweitert. Der nachfolgende Beitrag stellt die Rahmenbedingungen der Sonderzone Kanaren in einem Überblick da und zeigt insbesondere die seit 2015 geltenden Neuerungen auf.

I. Die Sonderzone Kanaren

[i]Genehmigtes NiedrigsteuergebietDie sog. kanarische Sonderzone ist ein von der Europäischen Kommission und dem spanischen Staat anerkanntes und genehmigtes Niedrigsteuergebiet. Die offizielle Bezeichnung lautet „Zona Especial Canaria“ bzw. „ZEC“. Die Errichtung erfolgte im Januar 2000. Rechtsgrundlage ist das Gesetz 19/94 vom , zuletzt modifiziert durch Änderungsgesetz 15/2014 vom . Zu den wesentlichen Neuerungen zählen u. a.:

  • Verlängerung der Steuer-Incentives bis zum für alle bis zum genehmigten ZEC-Unternehmen,

  • Erweiterung des geographischen Geltungsbereichs der kanarischen Sonderzone auf das gesamte Territorium der ...

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