IWB Nr. 16 vom Seite 1

§ 50d Abs. 3 EStG – Eine unendliche Geschichte?

StB Christian Rohde | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

§ 50d Abs. 3 EStG ist als zentrale Anti-Treaty- und Anti-Directive-Shopping-Regelung des deutschen internationalen Steuerrechts anzusehen. Die Vorschrift wurde 1993 in das Gesetz aufgenommen und seitdem mehrfach geändert. Mit dem Jahressteuergesetz 2007 wurden die Regelungen massiv verschärft. Zwar folgte daraufhin eine erneute Überarbeitung durch den Gesetzgeber, das stark kritisierte Verbot von Konzernbetrachtungen i. S. von § 50d Abs. 3 Satz 2 EStG blieb jedoch erhalten. Danach sind im Rahmen der Prüfung der Tatbestandsmerkmale des § 50d Abs. 3 EStG ausschließlich die Verhältnisse der ausländischen Gesellschaft maßgebend. Merkmale der Unternehmen, die der ausländischen Gesellschaft nahestehen, bleiben außer Betracht.

[i]Kritische Analyse des Verbots von KonzernbetrachtungenIn unserem Top-Beitrag geben Biebinger/Hiller einen Überblick über die Funktionsweise des § 50d Abs. 3 EStG und erläutern die Wirkung und Reichweite des Verbots der Konzernbetrachtungen. Sie zeigen, dass die Wirkung des Verbots in einigen Fällen als überschießend zu bewerten ist.

[i]Das neue DBA FinnlandAm wurde das neue DBA zwischen Deutschland und Finnland unterzeichnet. Es ersetzt zwei alte DBA aus den Jahren 1936 und 1981. Zum Inkrafttreten bedarf es noch der Ratifikation. Janz stellt die Regelungen des neuen DBA dar. Die Vorschriften treffen dabei weitestgehend auf positive Resonanz innerhalb der Beraterschaft.

[i]Sonderzone KanarenDie Kanarischen Inseln sind nicht nur sehr beliebte Urlaubsziele, sondern sie zählen mit einem Körperschaftsteuersatz von nur 4 % gleichzeitig zu den attraktivsten Niedrigsteuergebieten innerhalb der EU. Da auch sonstige Rahmenbedingungen für Unternehmensniederlassungen grundsätzlich dem europäischen Niveau entsprechen, kann eine wirtschaftliche Tätigkeit in einem der geförderten Sektoren sehr interessant sein. Götzenberger setzt sich in seinem mit den steuerlichen Rahmenbedingungen auf den Kanaren auseinander und zeigt dabei insbesondere die seit 2015 geltenden Neuerungen auf.

[i]In eigener SacheSeit 1954 versorgt die IWB Sie mit wissenschaftlich fundierten und praxisnahen Informationen rund um das internationale Steuer- und Wirtschaftsrecht. In den letzten Jahren durfte ich die weitere Entwicklung der IWB als verantwortlicher Redakteur mitgestalten. Nun habe ich mich allerdings für eine neue berufliche Herausforderung außerhalb der Verlagsbranche entschieden und möchte mich daher an dieser Stelle von Ihnen verabschieden. Ich bedanke mich bei allen Leserinnen und Lesern dieser Zeitschrift und wünsche Ihnen beruflich und privat alles Gute! Neuer verantwortlicher Redakteur wird zum 1. 9. mein Kollege Nils Henrik Feddersen, den Sie schon lange kennen. Er wird den bewährten Weg der IWB fortsetzen. Ihm weiterhin viel Glück und Erfolg!

Beste Grüße

Christian Rohde

Fundstelle(n):
IWB 16 / 2016 Seite 1
RAAAF-80325