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FG Düsseldorf 28.01.2016 16 K 3444/14 L, IWB 16/2016 S. 586

FG Düsseldorf | Lohnsteueranmeldung für ehemalige Arbeitnehmer nach Aufgabe des inländischen Wohnsitzes

(1) Werden Lohneinnahmen aus einer Tätigkeit im Inland nach Aufgabe des inländischen Wohnsitzes zu einem Zeitpunkt gezahlt, an dem die Arbeit nicht (mehr) ausgeübt wird, bleibt es bei der Grundregel der Versteuerung im Ansässigkeitsstaat, soweit die Zahlungen nicht für die zuvor im Inland ausgeübte Tätigkeit erfolgen. Abfindungszahlungen werden vollständig im Ansässigkeitsstaat versteuert, da die Abfindung nicht für ausgeübte Arbeit, sondern für entgehende zukünftige Einnahmen gezahlt wird. (2) Bis zur Ergänzung des § 41c Abs. 3 EStG im Rahmen des KroatienAnpG vom (BGBl 2014 I S. 1266) ist eine Änderung einer Lohnsteueranmeldung gem. § 164 Abs. 2 AO grundsätzlich auch nach Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung zulässig.

Hinweis:

Die [i]Zwar kann der Arbeitnehmer nach der Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung deren Änderung nicht mehr verlangen, doch bleibt das Anfechtungsrecht der Lohnsteueranmeldung davon unberührtKlin. hatte für ihre Angestellte für einen Zeitraum Lohnsteue...

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