Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Sofortabzug eines Disagios
BFH-Urteil vom 8. 3. 2016 - IX R 38/14 zur Bewertung der Marktüblichkeit
Wer [i]BFH, Urteil vom 8. 3. 2016 - IX R 38/14 NWB PAAAF-75532 ein Darlehen z. B. für den Kauf einer Immobilie aufnimmt, kann bei einigen Darlehensanbietern eine Reduzierung des Zinssatzes erlangen, indem er schon bei Auszahlung des Darlehens ein Disagio zahlt. Werden durch das mit Hilfe des Darlehens angeschaffte Wirtschaftsgut Einkünfte erzielt, stellt sich die Frage, ob das Disagio im Jahr der Zahlung in voller Höhe abzugsfähig ist. Die Finanzverwaltung bejaht dies in der Regel nur dann, wenn das Disagio 5 % der Darlehenssumme nicht übersteigt. Der BFH hat hingegen mit Urteil vom - IX R 38/14 NWB PAAAF-75532 jüngst eine differenziertere Entscheidung getroffen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in.
I. Wirtschaftliche Bedeutung des Disagios
Ein [i]Vorauszahlung eines Teils der ZinsenDisagio oder Damnum ist der Unterschiedsbetrag zwischen Nenn- und Verfügungsbetrag einer Schuld. Es fungiert im Ergebnis als Ausgleich für einen niedrigeren Nominalzinssatz und ist damit als Vorauszahlung eines Teils der Zinsen anzusehen (, BStBl 2000 II S. 259). Die Besonderheit der Vereinbarung eines Disagios besteht darin, dass es zwar wirtschaftlich Entgelt für eine Überlassung ...