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Vergütungen für Diensterfindungen als Bilanzierungsvorgänge in Handels- und Steuerbilanz
Häufiger Streitgegenstand bei Außenprüfungen
Im Folgenden wird geprüft, ob Entgelte für Diensterfindungen die Voraussetzungen für die Aktivierung in Handels- und Steuerbilanz erfüllen. Dies ist ein Streitgegenstand in zahlreichen laufenden Außenprüfungen, in denen die Finanzverwaltung die Auffassung vertritt, die Entgelte als Anschaffungskosten für immaterielle Wirtschaftsgüter zu aktivieren und entsprechend langfristig abzuschreiben. Zu dieser Frage existiert bislang keine eindeutige finanzgerichtliche Rechtsprechung. Zwar hat der I. Senat des entschieden, die laufenden Zahlungen für die Inanspruchnahme einer Diensterfindung seien auch dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn der Arbeitnehmer als Gesellschafter in das Unternehmen des Arbeitgebers eingetreten ist. Dem steht ein gegenüber, nach dem die Zahlung einer angemessenen Vergütung für die Inanspruchnahme einer Diensterfindung zur Aktivierung eines immateriellen Wirtschaftsguts führt. Eine Auseinandersetzung mit der entgegenstehenden Entscheidung des BFH fand hierbei nicht statt. Auch die einschlägige Kommentierung gibt zu dem Aktivierungsproblem...