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StuB 16/2016 S. 634

Einkommensteuer | Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 4 EStG

Das BMF hat zur Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 4 EStG bei Gewinnen der wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben der von der Körperschaftsteuer befreiten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen Stellung genommen ( NWB RAAAF-78709).

Das Schreiben ergänzt das NWB GAAAF-66194 (BStBl 2016 I S. 200 = Kurzinfo StuB 2016 S. 199 NWB WAAAF-68137). Demzufolge erfasst § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 4 EStG insbesondere die nach § 5 Abs. 1 Nr. 5, 7, 10, 12, 14, 16, 19, 21, 22 und 24 KStG befreiten Körperschaften. Umfasst die Steuerpflicht dieser Körperschaften nicht nur einen oder mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, sondern z. B. auch die Vermögensverwaltung, ist § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 4 EStG nur für den bzw. die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe anzuwenden. § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 4 EStG ist nicht anzuwenden, wenn Ausschüttungen der von der KSt befreiten Körperschaften beim Empfänger zu ...

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