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Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags bei Betriebsaufgabe
Nach einem Urteil des NWB QAAAF-45689 ist die außerbilanzielle Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags dem laufenden Gewinn zuzurechnen oder nicht Bestandteil eines in einem späteren Veranlagungszeitraum entstandenen (begünstigten) Veräußerungs-/Aufgabegewinns. Die Rückgängigmachung bei Nichtinvestition beziehe sich ausschließlich auf den Veranlagungszeitraum der Bildung des Investitionsabzugsbetrags (Bezug: § 7g EStG).
Hintergrund: Streitig ist die Frage, ob die durch Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags entstandene Gewinnerhöhung im Veranlagungszeitraum 2007 dem laufenden Gewinn oder dem begünstigten Veräußerungsgewinn im Veranlagungszeitraum 2010 zuzurechnen ist. Ferner ist hilfsweise streitig, ob für das Rückgängigmachen des In...