Berufsrecht | Verfassungsbeschwerden gegen Syndikus-Entscheidungen (BRAK)
Mit zwei jetzt bekannt gewordenen
Beschlüssen hat das BVerfG die Verfassungsbeschwerden zweier Syndikusanwälte
gegen die Entscheidungen des
und
, mit denen das BSG ihre Befreiung von der
gesetzlichen Rentenversicherungspflicht abgelehnt hatte, nicht zur Entscheidung
angenommen. Dies teilt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aktuell
mit.
Hierzu führt die BRAK weiter aus:
Mit der seit Jahresbeginn geltenden Rückwirkungsnorm des § 231 IV lit. b, c SGB VI sei das Rechtsschutzbedürfnis für die Verfassungsbeschwerde entfallen.
Gleichwohl hat das BVerfG entschieden, dass den beiden Antragstellern die notwendigen Auslagen zu erstatten sind. Beseitigt der Staat von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt, kann nach Ansicht des Gerichts davon ausgegangen werden, dass er das mit der Verfassungsbeschwerde verfolgte Begehren als berechtigt anerkennt. In diesem Fall entspreche die Auslagenerstattung der Billigkeit, ohne dass es auf die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde ankommt.
Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin v. (il)
Die beiden Beschlüsse der BVerfG (BVerfG, Beschluss v. 19.07.2016 - 1 BvR 2584/14 sowie Beschluss v. 22.07.2016 - 1 BvR 2534/14) sind auf der Homepage des BVerfG veröffentlicht.
Fundstelle(n):
GAAAF-80197