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Umsatzsteuer | Änderungen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers durch das Steueränderungsgesetz 2015
Durch das StÄndG 2015 (BGBl 2015 I S. 1834) wurde mit Wirkung vom der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers von Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 5 Satz 2 UStG) klarstellend überarbeitet. Außerdem wurden mit Wirkung vom die bestehenden Verwaltungsanweisungen zur Ausnahme von Leistungsbezügen des nichtunternehmerischen Bereichs von der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gesetzlich geregelt und auf weitere Bereiche ausgedehnt. Mit wird der UStAE in verschiedenen zu § 13b UStG ergangenen Abschnitten geändert. So werden u. a. Werklieferungen von Freiland-Photovoltaikanlagen in die Liste der Bauleistungen i. S. des § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG aufgenommen. Außerdem wird in Abschn. 14b.1 Abs. 3 UStAE der dritte Spiegelstrich neu gefasst. Die Regelungen sind auf alle Umsätze anzuwenden, die nach d...