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Einkommensteuer | Pflegeaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen
Die Abziehbarkeit von Pflegeaufwendungen als außergewöhnliche Belastung setzt nach dem nicht voraus, dass die Pflegeleistungen von besonders qualifizierten Pflegefachkräften erbracht werden. Die Aufwendungen für die Grundpflege sind in vollem Umfang, jene für die hauswirtschaftliche Versorgung dagegen nur für die Dauer des bescheinigten täglichen Unterstützungsbedarfs absetzbar.