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Einkommensteuer | Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung für den Gewinn aus der Veräußerung eines GmbH-Anteils
Das die Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung für den Gewinn aus der Veräußerung eines GmbH-Anteils, die aufgrund eines drohenden EU-Vertragsverletzungsverfahrens erfolgt, verneint. Das Finanzgericht hält es darüber hinaus für äußerst fraglich, ob es sich bei erworbenen Geschäftsanteilen an einer Gesellschaft überhaupt um Ersatzgegenstände handeln kann, „die in einem gewissen Grade“ als mit aus dem Betriebsvermögen ausgeschiedenen Geschäftsanteilen an einer anderen Gesellschaft „identisch zu betrachten sind und daher eine Übertragung stiller Reserven nahe legen“.
Die Klägerin hielt 49 % der Anteile an einer GmbH, auf die die Durchführung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung eines Kreises übertragen wurde. Diese Aufgabe hatte ...