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WP Praxis Nr. 9 vom Seite 228

Die Bewertung von Immobilien des Anlagevermögens in der Handelsbilanz

Empfehlungen zur Anwendung des IDW RS IFA 2

WP/StB Ingeborg Esser und WP Christian Gebhardt

Am wurde vom Immobilienwirtschaftlichen Fachausschuss des IDW (IFA) die Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bewertung von Immobilien des Anlagevermögens in der Handelsbilanz (IDW RS IFA 2) verabschiedet und am vom HFA des IDW billigend zur Kenntnis genommen. Gegenstand des IDW RS IFA 2 ist die Zugangs- und Folgebewertung von Immobilien des Anlagevermögens in der Handelsbilanz. IDW RS IFA 2 greift die Begrifflichkeiten des IDW Standard: Grundsätze zur Bewertung von Immobilien (IDW S 10) auf und entwickelt die GoB im Bereich der handelsrechtlichen Bewertung des Anlagevermögens weiter.

Broemel/Endert, Bewertung von Immobilien des Anlagevermögens in der Handels- und Steuerbilanz, BBK 15/2015 S. 683 NWB MAAAE-96872

Kernaussagen
  • IDW RS IFA 2 bezieht sich auf sämtliche Immobilien (Wohn- und Gewerbeimmobilien) im Gegensatz zu bisherigen Stellungnahmen, die nur Ausführungen zu Wohngebäuden enthielten.

  • Erstmals erfolgt eine Unterscheidung zwischen intersubjektiv nachprüfbarem und subjektivem Immobilienwert sowie eine Konkretisierung, welcher Wert bezogen auf die Nutzungsabsicht von Immobilien bei der Bewertung des Anlagevermögens zur Anwendung kommt.

  • Der Beurteilun...

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