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Die Bewertung von Immobilien des Anlagevermögens in der Handelsbilanz
Empfehlungen zur Anwendung des IDW RS IFA 2
Am wurde vom Immobilienwirtschaftlichen Fachausschuss des IDW (IFA) die Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bewertung von Immobilien des Anlagevermögens in der Handelsbilanz (IDW RS IFA 2) verabschiedet und am vom HFA des IDW billigend zur Kenntnis genommen. Gegenstand des IDW RS IFA 2 ist die Zugangs- und Folgebewertung von Immobilien des Anlagevermögens in der Handelsbilanz. IDW RS IFA 2 greift die Begrifflichkeiten des IDW Standard: Grundsätze zur Bewertung von Immobilien (IDW S 10) auf und entwickelt die GoB im Bereich der handelsrechtlichen Bewertung des Anlagevermögens weiter.
Broemel/Endert, Bewertung von Immobilien des Anlagevermögens in der Handels- und Steuerbilanz, BBK 15/2015 S. 683 NWB MAAAE-96872
IDW RS IFA 2 bezieht sich auf sämtliche Immobilien (Wohn- und Gewerbeimmobilien) im Gegensatz zu bisherigen Stellungnahmen, die nur Ausführungen zu Wohngebäuden enthielten.
Erstmals erfolgt eine Unterscheidung zwischen intersubjektiv nachprüfbarem und subjektivem Immobilienwert sowie eine Konkretisierung, welcher Wert bezogen auf die Nutzungsabsicht von Immobilien bei der Bewertung des Anlagevermögens zur Anwendung kommt.
Der Beurteilun...