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Einkommensteuer: WK bei Termingeschäften – Verfall einer Option
NWB EAAAF-67949, NWB BAAAF-67950, NWB LAAAF-67951
Leitsätze
Einkünfte bei einem Termingeschäft i. S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, Abs. 4 Satz 5 EStG liegen bei dem Erwerb einer Option auch dann vor, wenn der Stpfl. die Option bei Fälligkeit verfallen lässt (entgegen NWB AAAAE-19961, BStBl 2012 I S. 953, Rz. 27, und vom - IV C 1 - S 2256/07/10005: 013 NWB FAAAE-32908, BStBl 2013 I S. 403).
Das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 EStG ist verfassungsgemäß.
Sachverhalt
Die verheirateten und zusammen zur Einkommensteuer veranlagten
Kläger hatten in den Streitjahren jeweils verschiedene Optionsscheine erworben.
Hierzu hatten sie einen Kredit aufgenommen, für den in den Streitjahren über
dem Sparer-Pauschbetrag liegende Kreditzinsen anfielen. Nachdem sich die
Optionen nicht wie erhofft entwickelt hatten, sondern vielmehr
„aus dem Geld liefen“ (= wertlos wurden),
übten die Kläger die Optionen bei Fälligkeit nicht aus. Dadurch ließen die
Kläger die Optionen bei Fälligkeit verfallen und die depotführenden Banken
buchten die Optionen aus. Die Kläger machten in ihrer Einkommensteuererklärung
i. H. der Anschaffungskosten der später wertlos gewordenen...