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Buchführung | Fehlerhafte Kassenführung beim Restaurant
Die Kassenführung eines Restaurants, das seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, ist fehlerhaft, wenn die Z-Bons nicht vollständig aufbewahrt werden und die Bareinnahmen und Kreditkartenumsätze in einer Weise vermischt werden, dass äußerst zweifelhaft ist, ob die Kreditkartenumsätze bislang als Einnahmen erfasst worden sind.
Dies entschied das FG Berlin-Brandenburg in zwei erst jetzt veröffentlichten Entscheidungen. In den beiden entschiedenen Fällen ging es um Restaurants, die nach eigenen Angaben [i]Vermischung von baren und unbaren Einnahmendie Kreditkartenumsätze bei den Bareinnahmen erfasst hatten. Auf den Bons war aber nicht verzeichnet, ob der Betrag bar oder unbar bezahlt worden war.
Aus den Bankauszügen ergaben sich wiederum Gutschriften, die nicht in der Buchführung erfasst waren...