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Ausgestaltung und Prüfung eines Tax Compliance Management Systems gemäß IDW PS 980
Entwurf eines IDW-Praxishinweises 1/2016
[i]BMF, Schreiben vom 23. 5. 2016 - IV A 3 - S 0324/15/10001 und IV A 4 - S 0324/14/10001 NWB XAAAF-74527 Das den Anwendungserlass zur AO (AEAO) um eine Regelung zu § 153 AO ergänzt, mit der die Berichtigung einer Erklärung von einer Selbstanzeige abgegrenzt wird. Ausgeführt wird auch, dass ein innerbetriebliches Kontrollsystem als Indiz gegen das Vorliegen von Leichtfertigkeit oder Vorsatz bei der Beurteilung von strafbewehrtem oder fehlerhaftem Verhalten angesehen werden kann. Das BMF erläutert allerdings nicht, wie ein solches IKS ausgestaltet sein muss. Hier setzt der Entwurf eines IDW-Praxishinweises mit einem Vorschlag für die Ausgestaltung von Tax Compliance Management Systemen an.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Anlass und Aufbau des IDW-Praxishinweises
[i]Stellungnahmen an das IDW bis Ende 2016Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat im Juni 2016 den Entwurf eines Praxishinweises 1/2016 „Ausgestaltung und Prüfung eines Tax Compliance Management Systems gemäß IDW PS 980“ veröffentlicht. Kommentierungen dieses Entwurfs, der vom Steuerfachausschuss des IDW verabschiedet wurde, sind noch bis Ende des Jahres 2016 möglich.
Praxishinweise [i]Konkretisierung von IDW PS 980konkretisieren Auss...