Wiedereinsetzung in den vorigen Stand der Klagefrist
Verschulden
Sorgfaltspflichtverletzung des Steuerberaters bei der Wahrung der Klagefrist
Leitsatz
1. Über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand der versäumten Klagefrist entscheidet das FG durch Endurteil.
2. Jedes Verschulden, auch einfache Fahrlässigkeit, schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus.
3. Das Verschulden eines Bevollmächtigten wird der säumigen Prozesspartei wie eigenes Verschulden zugerechnet.
4. Ein steuerlicher Berater ist nach Abschluss des außergerichtlichen Vorverfahrens verpflichtet, die Möglichkeit der Klageerhebung
für seinen Mandanten zu wahren, selbst wenn ein anderer Berufsvertreter die Prozessvertretung übernehmen sollte.
Fundstelle(n): EFG 2016 S. 1452 Nr. 17 PStR 2016 S. 311 Nr. 12 YAAAF-79748
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