Reichweite der Bindungswirkung der gemeindlichen Bescheinigung im Besteuerungsverfahren
eigene Schätzungsbefugnis des FA bei Zweifeln an der ordnungsgemäßen Bescheinigung von Sanierungsaufwendungen
Leitsatz
1. Bei den Bescheinigungen der Gemeinde nach § 7i Abs. 2 EStG handelt es sich um Grundlagenbescheide, die die Denkmaleigenschaft
des Gebäudes und die Frage, ob die Aufwendungen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner
sinnvollen Nutzung erforderlich sind, verbindlich regeln. Die Finanzbehörden können nur über das Vorliegen der übrigen Tatbestandsmerkmale
der steuerrechtlichen Vorschrift in eigener Zuständigkeit entscheiden.
2. Zweifel daran, ob die Gemeinde begünstigte Sanierungsaufwendungen ordnungsgemäß bescheinigt hat, führen nicht dazu, dass
das FA in seiner Schätzung der begünstigten Aufwendungen völlig frei wäre.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): QAAAF-79742
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Beschluss v. 30.06.2015 - 8 V 1125/13
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