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EuGH 20.07.2016 C-341/15, NWB 33/2016 S. 2485

Arbeitsrecht | Finanzielle Vergütung für nicht genommenen Urlaub

Ein Arbeitnehmer, der von sich aus sein Arbeitsverhältnis beendet hat, hat Anspruch auf eine finanzielle Vergütung, wenn er seinen bezahlten Jahresurlaub ganz oder teilweise nicht (krankheitsbedingt) verbrauchen konnte.

Anmerkung:

Im Streitfall wurde der Kläger – ein Beamter der Stadt Wien – auf seinen Antrag hin mit Wirkung zum in den Ruhestand versetzt. Vom bis zum erschien er nicht zum Dienst, vom 15. 11. bis zum befand sich der Kläger im Krankenstand. Ab dem war er aufgrund einer Vereinbarung mit seinem Arbeitgeber verpflichtet, nicht zum Dienst zu erscheinen, wobei ihm sein Entgelt fortgezahlt wurde. Nach Beginn seines Ruhestands verlangte er Urlaubsabgeltung für nicht genommenen Jahresurlaub: Kurz vor dem Eintritt in den Ruhestand sei er erneut erkrankt. [i]Zum Urlaubsrecht in der Rechtsprechung Seel, NWB 10/2016 S. 715Na...

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