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Körperschaftsteuer | Steuerliche Anerkennung eines Ergebnisabführungsvertrags
Die steuerliche Anerkennung eines Ergebnisabführungsvertrags ist nach dem zu versagen, wenn der variable Anteil einer an außenstehende Gesellschafter zu zahlenden Ausgleichszahlung am Gewinn der Organgesellschaft und nicht am Gewinn des Organträgers bemessen wird.