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Einkommensteuer | Nachträgliche Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags zur Glättung von Betriebsprüfungsmehrergebnissen
Der I. Senat lässt offen, ob das Merkmal des sog. Finanzierungszusammenhangs auch im Rahmen des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG 2002 n. F. (i. d. F. des UntStRefG 2008) zu prüfen ist. Das Merkmal ist nach dem jedenfalls nicht deshalb zu verneinen, weil die nachträgliche Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags lediglich der Kompensation eines durch die Betriebsprüfung veranlassten Mehrergebnisses dient, ohne dass hiermit eine weitergehende Zielsetzung – wie beispielsweise der Erhalt einer privaten Steuervergünstigung außerhalb der investitionsbezogenen Förderung des § 7g EStG 2002 a. F. – verknüpft wird (Bestätigung der Rechtsprechung; Abweichung vom , BStBl 2013 I S. 1493, Rn. 26). [i]Investitionsabzugsbetragsrechner - § 7g EStG NWB UAAAC-73205
Überzeugend hat der Senat in Übereinstimmung mit dem einen Monat...