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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 8 K 1499/15 E

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Nr. 2

Höhe des Sachbezugs aus der Überlassung einer Pfarrer-Dienstwohnung

Leitsatz

  1. Führt die zwischen der OFD und dem Arbeitgeber abgestimmte Neuermittlung des Sachbezugswerts von Dienstwohnungen für einen der betroffenen Arbeitnehmer nach Bestandskraft des betroffenen Steuerbescheids zu einer Minderung des hierfür anzusetzenden geldwerten Vorteils, kann ihm die Änderung dieses Steuerbescheids zu seinen Gunsten nicht wegen groben Verschuldens an dem nachträglichen Bekanntwerden der wertrelevanten Umstände versagt werden.

  2. Ein solches Verschulden ist auch nicht daraus herzuleiten, dass der Arbeitnehmer bzw. sein Steuerberater nicht im Hinblick auf das laufende Überprüfungsverfahren Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid eingelegt haben.

Fundstelle(n):
AAAAF-79422

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 08.04.2016 - 8 K 1499/15 E

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