Höhe des Sachbezugs aus der Überlassung einer Pfarrer-Dienstwohnung
Leitsatz
Führt die zwischen der OFD und dem Arbeitgeber abgestimmte Neuermittlung des Sachbezugswerts von Dienstwohnungen für einen
der betroffenen Arbeitnehmer nach Bestandskraft des betroffenen Steuerbescheids zu einer Minderung des hierfür anzusetzenden
geldwerten Vorteils, kann ihm die Änderung dieses Steuerbescheids zu seinen Gunsten nicht wegen groben Verschuldens an dem
nachträglichen Bekanntwerden der wertrelevanten Umstände versagt werden.
Ein solches Verschulden ist auch nicht daraus herzuleiten, dass der Arbeitnehmer bzw. sein Steuerberater nicht im Hinblick
auf das laufende Überprüfungsverfahren Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid eingelegt haben.
Fundstelle(n): AAAAF-79422
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 08.04.2016 - 8 K 1499/15 E
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