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EuGH | Regel zur Rundung des Pro-rata-Satzes bei der Vorsteueraufteilung
Der EuGH entschied, dass die EU-Mitgliedstaaten nicht verpflichtet sind, den Pro-rata-Satz für die Vorsteueraufteilung anzuwenden, wenn dieser Satz nach einer anderen Berechnungsmethode als einem (allgemeinen) Umsatzschlüssel ermittelt worden ist. Würden solche besonderen Berechnungsmethoden angewandt, solle das dem Ziel dienen, zu einem präziseren Ergebnis zu gelangen. Ein Aufrunden laufe diesem Ziel aber zuwider. Was hingegen eine Vorsteuerberichtigung i. S. des § 15a UStG betrifft, so müsse die Berechnung der Höhe dieser Berichtigung dazu führen, dass der Betrag des endgültig vorgenommenen Vorsteuerabzugs demjenigen entspreche, zu dessen Vornahme der Steuerpflichtige ursprünglich berechtigt gewesen wäre, wenn er diese Änderung damals schon berücksichtigt hätte. Bei der Berechn...