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EuGH | Vorsteuerabzug bei Verkauf eines Hauses, das teilweise zur nicht steuerbaren Nutzung vorgesehen ist
Nach dem Urteil des EuGH ist das Recht auf Vorsteuerabzug nicht von einer an die Nutzung der Leistungen durch den Abnehmer anknüpfenden Bedingung abhängig zu machen, weil dies bedeuten würde, dass jeder Umsatz eines Steuerpflichtigen mit einem Erwerber oder Empfänger, der – wie Privatpersonen – keine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, das Recht des Steuerpflichtigen auf Vorsteuerabzug beschränkt. Außerdem hätte eine Voraussetzung, wonach die Nutzung der fraglichen Leistungen durch den Erwerber oder Empfänger für das Recht des Lieferanten auf Vorsteuerabzug entscheidend wäre, zur Folge, dass das Vorsteuerabzugsrecht des Steuerpflichtigen vom späteren Handeln des Erwerbers oder Empfängers abhinge, der stets berechtigt wäre, die [i]Vollständiger Vorsteuerabzug der Baukosten durch den Veräußerer unabhängig von der späteren Nutzung der Immobilie durch den ErwerberNutzung des Gegenstands kurz- oder langfristi...