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BFH | Rechnungsmerkmal „vollständige Anschrift“ und Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug vor dem EuGH
Der BFH hat mit zwei Vorabentscheidungsersuchen vom (Az. V R 25/15 und XI R 20/14) dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die von einem Unternehmer geltend gemachten Vorsteuerbeträge aus Rechnungen auch dann abziehbar sind, wenn es sich unter der in den Rechnungen angegebenen Anschrift des Lieferers lediglich um einen „Briefkastensitz“ gehandelt hat, oder ob nur die Angabe derjenigen Anschrift des leistenden Unternehmers zum Vorsteuerabzug berechtigt, unter der der leistende Unternehmer seine wirtschaftlichen Aktivitäten entfaltet. Beide Vorabentscheidungsersuchen betreffen den [i]Rechnungsmerkmal der „vollständigen Anschrift“ und Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug sollen geklärt werdenKfz-Handel. Im Kern haben die Senate Zweifel, ob sowohl die derzeitige Auslegung des Art. 226 Nr. 5 MwStSystRL als auch die Anforderungen an die Gewährung des Vorsteuerabzugs aus Vertrauensgesichtspunkten durch die deutsche...